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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehungen zu dem Besteller gelten bei Bestellungen über das Internet ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden durch uns nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 2 Vertragsschluß

  1. In dem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per e-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf unserer Internetseite werden wir den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.

    Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 S.1 BGB. Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden schriftlich annehmen oder die bestellte Ware übersenden.
  2. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Sollte es uns nicht möglich sein, das Angebot des Kunden anzunehmen, wird dieser in jedem Fall in elektronischer Form informiert.

§ 3 Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang

  1. Es besteht die Berechtigung zu Teillieferungen
  2. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist und der Kunde Unternehmer ist.

§ 4 Lieferfristen

Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, soweit dem Kunden nicht im Einzelfall eine schriftliche verbindliche Zusage erteilt wird. Im Falle der durch den Kunden gewählten Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrages.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt durch einfache Erklärung geltend zu machen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern. Ansonsten sind Vermietung, Leihe und Schenkung, Reparatur durch Dritte sowie sonstige Verfügungen nur mit unserer Zustimmung zulässig. Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Kunde unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für sämtliche Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums hat der Kunde aufzukommen, wenn er diese verschuldet hat.
  2. Geht unser Eigentum durch Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder aus sonstigem Grunde unter, so tritt der Kunde hiermit seine aus diesem Rechtsgeschäft oder Ereignis resultierende Forderung bis zur Höhe unserer Ansprüche im Voraus an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, für jede Geltendmachung der Ansprüche aus Abtretung erforderliche Auskunft zu erteilen und mitzuwirken, soweit es erforderlich ist.
  3. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuldsumme sofort fällig. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, die Herausgabe des Gegenstandes zu verlangen und diesen beim Kunden abzuholen. Nehmen wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurück, so ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Vergütung für die Gebrauchsüberlassung und die Wertminderung der Ware sowie Ersatz unserer Aufwendungen zu zahlen.
  4. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten, unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Übertragung und Freigabe nach Wahl des Kunden verpflichtet.

§ 6 Zahlungen

Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert.

§ 7 Aufrechnung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Es wird gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln ist. D. h., dass die Ware sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Verkäufer nach Art der Sache und/oder der Ankündigung von uns bzw. des Herstellers erwarten kann.

    Eigenschaften der Ware nach unseren Angaben, der Kennzeichnung oder der Werbung gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben, wenn durch uns schriftlich bestätigt oder in der Auftragsbestätigung gekennzeichnet ist.
  2. Der Kunde hat, wenn er Unternehmer ist, die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe bei uns zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt.
  3. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre für Neuware, 1 Jahr für Gebrauchtware, wie z.B. Austauschteile. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
  4. Im Falle eines Mangels haben Sie nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.

    Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
  5. Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel arglistig verschwiegen wurden oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
  6. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist oder die Ware nicht entsprechend unseren Empfehlungen oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel dadurch entstanden ist.
  7. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach der Warenübergabe, so hat der Kunde die Beweislast, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.

§ 9 Haftung

  1. Das Unternehmen, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung sowie im Fall des Ersatzanspruches gemäß § 437 Nr.2 BGB besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des Unternehmens begrenzt auf den typisch voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.
  2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden, einer vereinbarten Beschaffenheit einer Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

§ 10 Verschiedenes

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Unternehmens. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder der Geschäftssitz des Unternehmens oder Versandort des ersten Versenders, der für uns tätig wird.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht unseres Geschäftssitzes soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir haben das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichem Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

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